ASVK-Forderungsregeln
Stand Oktober 2026
Die verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich auf alle Geschlechter.
1. Allgemeines
Vereinsinterne Ranglistenforderungen werden in den Disziplinen „Allgemeine Klasse“ und „Jugendliche“ durchgeführt. Für jede Disziplin werden eigene Ranglisten geführt.
Zum nunmehrigen Neustart werden die Ergebnisse der ASVK-Vereinsmeisterschaften 2026 als Ausgangsbasis herangezogen.
2. Einteilung der Rangliste „Allgemeine Klasse“
Die Forderungsrangliste der Disziplin „Allgemeine Klasse“ wird in drei Gruppen eingeteilt:
- Gruppe A: 10 Teilnehmer (1–10)
- Gruppe B: 10 Teilnehmer (11–20)
- Gruppe C: unbegrenzte Teilnehmerzahl (21–xx)
3. Rangliste „Jugendliche“
Die Teilnahme an der Rangliste „Jugendliche“ ist bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres möglich.
Jugendliche mit entsprechender Spielstärke können auf Empfehlung des Trainers zusätzlich an der Ranglistendisziplin „Allgemeine Klasse“ teilnehmen.
4. Veröffentlichung der Ranglisten
Die Ranglisten „Allgemeine Klasse“ und „Jugendliche“ werden auf der ASVK-Webseite unter „TRAINING“ sowie in der Vitrine des Materialwagens mittels Spielerschildern veröffentlicht.
5. Aufnahme in die Rangliste
Eine Aufnahme in die Rangliste ist jederzeit möglich. Die Anmeldung ist dem Ranglistenkoordinator direkt oder über die WhatsApp-Gruppe „ASVK-FORDERUNGEN“ bekanntzugeben.
Neuaufnahmen werden entsprechend ihrer Spielstärke der jeweiligen Gruppe zugeordnet und an deren letzter Stelle gereiht. Nach erfolgter Reihung ist der Spieler berechtigt, gemäß Punkt 7 Forderungen zu stellen.
6. WhatsApp-Gruppe „ASVK-FORDERUNGEN“
Die WhatsApp-Gruppe „ASVK-FORDERUNGEN“ dient der Anmeldung von Forderungen, der Abstimmung von Forderungsterminen sowie dem Austausch relevanter Informationen, Rückfragen und aktueller Updates rund um das Thema Ranglistenforderungen.
Der Link zum Beitritt wird auf Anfrage vom Ranglistenkoordinator bereitgestellt.
7. Forderungsberechtigung
Jeder in der Rangliste gereihte Spieler ist berechtigt, den unmittelbar vor ihm oder den zwei Plätze vor ihm gereihten Spieler zu fordern. Es dürfen ausschließlich Spieler gefordert werden, gegen die aktuell keine andere Forderung vorliegt.
8. Teilnahmeverpflichtung
Gelistete Spieler, die im Forderungszeitraum vom 1. Jänner bis 31. Dezember nicht an der Forderungsdisziplin teilgenommen haben, scheiden aus der Forderungsrangliste aus. Eine Neuaufnahme ist jederzeit gemäß Punkt 5 möglich.
9. Anmeldung einer Forderung
Der Forderungsmodus wird dadurch gestartet, dass der Herausforderer in der WhatsApp-Gruppe „Forderungen“ oder auf der beim Materialkasten aufliegende Forderungsliste folgende Angaben macht:
- Anmeldedatum
- Name des Herausforderers
- Name des Geforderten
- gewünschter Spieltermin bzw. vereinbarter Spieltermin
Die Forderung gilt erst nach Bekanntgabe dieser Angaben als offiziell angemeldet.
10. Austragungsfrist
Das Forderungsspiel ist innerhalb von 21 Kalendertagen nach der Anmeldung auszutragen.
Wird das Spiel innerhalb dieser Frist nicht ausgetragen, verliert der vereinbarte Spieltermin seine Gültigkeit. Es ist in diesem Fall ein neuer Austragungstermin zu vereinbaren, der weiterhin innerhalb der 21-Tage-Frist unterliegt.
11. Verschiebung eines vereinbarten Spieltermins
Ein bereits bestätigter Spieltermin kann bis zum Vortag des Spieltermins im beidseitigen Einverständnis verschoben werden. Dabei ist die maximal zulässige Frist von 21 Kalendertagen gemäß Punkt 10 zu berücksichtigen.
Die Änderung ist in der Forderungsliste unter „Termin vereinbart“ zu aktualisieren.
12. Keine Reaktion des Geforderten
Reagiert der Geforderte bis zum Vortag des gewünschten Spieltermins nicht, gilt der vom Herausforderer eingetragene Termin automatisch als verbindlicher Spieltermin.
13. Nichterscheinen / Spielbeginn
Forderungsspiele müssen – sofern nichts anderes vereinbart wurde – spätestens eine Stunde vor Ende der ASVK-Trainingszeiten beginnen.Bei Nichterscheinen des Geforderten gilt die Forderung als kampflos verloren (w.o.).
Der Herausforderer wird als Gewinner gewertet.
14. Austragungsort – Gymnasium
Forderungsspiele werden im Gymnasium an den üblichen Trainingstagen ausgetragen.
Dienstags finden Forderungsspiele erst nach Beendigung des Clubtrainings statt.
Die Spiele werden grundsätzlich auf Tisch 1, bei Bedarf auf weiteren Tischen, ausgetragen.
15. Austragungsort – Schützenverein
Forderungsspiele können auch im Schützenverein durchgeführt werden.
Der Zugang ist von den Teilnehmern selbst zu organisieren. Zusätzlich ist ein Kostenbeitrag von € 8,00 pro Tisch und Stunde zu entrichten.
Dieser Kostenbeitrag entfällt, wenn an diesem Tag das offizielle Vereinstraining alternativ im Schützenverein stattfindet.
16. Spielbedingungen
Die Austragung der Forderungsspiele erfolgt unter Meisterschaftsbedingungen gemäß den Bestimmungen des ÖTTV.
Die Spiele sollen von einem Schiedsrichter geleitet werden.
17. Bekanntgabe des Ergebnisses
Das Spielergebnis ist vom Herausforderer sowohl in die Forderungsliste als auch in die WhatsApp-Gruppe „ASVK-FORDERUNGEN“ einzutragen bzw. bekanntzugeben.
18. Änderung der Ranglistenreihung
Gewinnt der Herausforderer, übernimmt er den Ranglistenplatz des Geforderten.
Steigt der Herausforderer dadurch in eine höhere Gruppe auf und kommt dort auf den letzten Platz, rutscht der bisher Letztplatzierte dieser Gruppe in die darunterliegende Gruppe.
| Ausgang | C gewinnt gegen B | C gewinnt gegen A | B gewinnt gegen A |
|---|---|---|---|
| A | A | C | B |
| B | C | B | A |
| C | B | A | C |
Bei einem Sieg des Geforderten bleibt die bestehende Anordnung in der Rangliste unverändert
19. Aktualisierung der Ranglisten
Die Rangliste auf der ASVK-Webseite wird durch den Ranglistenkoordinator aktualisiert.
Die beteiligten Spieler aktualisieren die entsprechenden Spielerschilder in der Vitrine des Materialwagens.
20. Rückforderung
Eine erneute Forderung gegen denselben Spieler ist frühestens drei Wochen nach Austragung des vorangegangenen Forderungsspiels zulässig.
21. Verstöße gegen die Forderungsregeln
Teilnehmer, die gegen die Forderungsregeln verstoßen oder die Rang- bzw. Forderungslisten missbräuchlich verwenden, können von der Teilnahme an der Forderungsdisziplin ausgeschlossen werden.
22. Organisation
Für die Organisation und Durchführung der Ranglistenforderungen ist der Ranglistenkoordinator Johannes Böhm verantwortlich.
23. Streitfälle
In Streitfällen entscheidet der Vorstand des ASVK.
24. Vereinsmeisterschaft
Unabhängig von den internen Ranglistenforderungen wird jährlich die ASVK-Vereinsmeisterschaft durchgeführt.
Die „Ergebnisliste Vereinsmeisterschaft“ ist auf der ASVK-Webseite unter „TRAINING“ dokumentiert.
25. Inkrafttreten
Diese ASVK-Forderungsregel ersetzt alle bisher gültigen Forderungsregeln.










